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Wie wir Inhalte prüfen

Zwei Prüfer. Zwei Modelle. Ein Verfahren, das man nachrechnen kann.

Lehrinhalt veraltet. Fristen verschieben sich, Artikelnummern ändern sich, Behörden veröffentlichen neue Auslegungen. Bei German UDS sucht deshalb nicht ein Modell nach Antworten, sondern zwei — unabhängig voneinander, mit verschiedenen Sprachmodellen. Und wenn sie sich widersprechen, entscheidet kein drittes Modell, sondern eine Regel.

Vorführung — ein aufgezeichneter Fall

Welcher Artikel der KI-Verordnung regelt die Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck?

Werfen Sie eine Frage hinein und sehen Sie zu, wie zwei Prüfer unabhängig voneinander suchen — und wie entschieden wird, wenn sie sich widersprechen.

Prüfer A

Sprachmodell 1

  • noch keine Quelle

Prüfer B

Sprachmodell 2

  • noch keine Quelle

Zitate werden nachgeprüft

Ein Beleg zählt erst, wenn die Aussage an der genannten Stelle wirklich steht. Ein Modell, das eine Fundstelle erfindet, verliert sofort — dafür braucht es kein Vertrauen in irgendein Modell.

Die Quelle entscheidet, nicht die Menge

Der Rechtsakt schlägt die Behördenauslegung, die Auslegung schlägt den Fachbeitrag. Wer eine falsche Aussage hundertmal ins Netz stellt, gewinnt dadurch nichts.

Das Verfahren darf „ich weiß es nicht“ sagen

Stehen beide Seiten auf gleich starken Quellen, entscheidet ein Mensch. Ein Verfahren, das jeden Streitfall entscheiden muss, entscheidet irgendwann falsch und begründet es hinterher.

Warum das dokumentiert wird. Die KI-Verordnung der EU verlangt, dass der Einsatz künstlicher Intelligenz nachvollziehbar ist und ein Mensch eingreifen kann. Jedes Urteil hält deshalb fest, welche Regel griff, welche Quellen sie trugen und wer es bestätigt hat — abrufbar für die Verwaltung und für den Dozenten, dem der Inhalt gehört.